Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K.
Bereich Containerdienst. (Bereich Transporte gerne per Mail oder Post auchf Anfrage)
Stand 01.09.2025
Geltungsbereich
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. sind Bestandteil aller Verträge, die GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. für Containerstellungen und Entsorgungsdienstleistungen mit seinen Kunden und Auftraggebern (folgend Vertragspartner genannt) abschließt.
Vertragsabschluss
- Sobald telefonisch, per Mail, Fax oder Nachricht in einem Messangerdienst die Bestellung eines Containers eingeht und GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. die Lieferung bestätigt, kommt ein Vertrag zustande.
- Mit der Bestellung, Bestätigung des Auftrags oder Überweisung der Kaution akzeptiert der Vertragspartner die geltenden AGBs von GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K., die er jederzeit auf der Website www.götsch-transporte.de/agb/ finden kann oder auf Wunsch per Post oder als PDF-Datei zugeschickt bekommt.
Preise Containerdienst
- Wird kein Preis zwischen GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. und dem Vertragspartner vereinbart, gelten die Preise aus der Preisliste.
- Die in der Preisliste angegebenen Preise sind ohne Gewährleistung und können sich aufgrund einiger Faktoren stetig ändern. Die Preise werden stets netto angegeben. Alle weiteren in den AGB genannten Preise sind netto.
- Falls ein Wiegschein erwünscht ist, muss der Vertragspartner dies vor dem Abtransport des Containers GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. mitteilen. GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. verfügt an seinem Containerplatz über keine eigene geeichte Waage. Es fällt eine Gebühr von 5€ pro Wiegung an. Nach Abtransport des Containers kann ein solcher Wiegschein nicht mehr angefordert werden, da die Abfälle dann am Containerplatz mit Abfällen aus anderen Containern zusammengemischt, sortiert und/oder entsorgt werden. Das Brutto-/Tara- Gewicht wird dennoch immer erfasst und kann in einem Gewichtsprotokoll manuell zusammengefasst werden.
- Unsere Preisliste wird Ihnen auf Anfrage zugesandt.
Besondere Bedingungen bei Containerlieferung
- Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Stellplatz des Containers gut zu befahren ist.
- Der jeweilige Stellplatz muss mindestens eine Breite von 3 Metern aufweisen und mit dem ca 7,5m langem und 2,6m breitem Drei-Achser Absetzkipper befahren werden können.
- Sobald der ausgewählte Stellplatz oder der bereits stehende Container von davor geparkten Fahrzeugen oder Gegenständen blockiert wird, kann der Container nicht abgeholt oder gestellt werden.
- Der Vertragspartner haftet pro Leerfahrt mit einer der Gebühr, die für die Lieferung oder den Abtransport fällig geworden wäre.
- Falls der Vertragspartner direkt kontaktiert werden kann und weitere Anweisungen gibt (zB.: Container soll an anderem Platz abgestellt werden; Der Besitzer des Autos fährt es gleich zur Seite), wird eine Leerfahrt umgangen. Dann wird jedoch die Wartezeit in Rechnung gestellt. Pro angefangene Viertelstunde fallen 20€ an.
- Der Vertragspartner hat zu beachten, dass der Lkw von GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. durch sein schon hohes Leergewicht in Rasenflächen Spuren ziehen kann. Falls Rasenflächen, die vom Vertragspartner als Stellplatz genannt wurden oder durchfahren werden müssen, beschädigt werden, haftet GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. nicht.
- Die Container werden i.d.R. für 7 Tage zur Verfügung gestellt. Für jede weitere angefangene Kalenderwoche fallen 15€ Standgebühr an.
- Wir haben uns mit unseren 3-Achsern auf schwere Lasten spezialisiert. Falls ein Container vom Vertragspartner nur mäßig gefüllt wird, fallen bei jedem Abtransport mindestens 100€ Entsorgungskosten als Pauschalgebühr an.
-Falls zusätzlich zu einem Container noch Material geordert wird, beansprucht GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. zusätzlich zur eigentlichen Aktion eine Gebühr von 50€ für den extra Aufwand.
- Der Vertragspartner hat sich darum zu bemühen, dass sich nur die vereinbarte Abfallart im Container befindet. Falls es zu kleineren Vermischungen kommt, fällt eine Sortiergebühr von 60€ an. Bauschutt kann in eine schlechtere Kategorie fallen (siehe Preisliste). - Falls Abfälle stark vermischt werden, fallen Sie in die Kategorie Baustellenmischabfall.
- Die Container sind maximal bis zur Ladekante zu befüllen.
- Der Vertragspartner hat sich um eine Stellgenehmigung zu kümmern, wenn der Container an einer öffentlichen Straße abgestellt werden soll. Falls diese nicht vorhanden ist, kann diese durch GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. für eine Gebühr in Höhe von 50€ beantragt werden.
- Während der Standzeit hat der Vertragspartner den Container zu Sichern und vor Diebstahl, Abnutzung und Beschädigung zu schützen. Der Vertragspartner haftet für Schäden und Verlust des Containers. Falls Reparaturkosten den momentanen Wert des Containers überschreiten, hat der Vertragspartner eine Ersatzzahlung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
- Die maximale Kantenlänge des entsorgten Materials darf einen Meter nicht überschreiten. Besonders beim Abkippen von Bauschutt können bei Missachtung Schäden am Container entstehen. Der Vertragspartner haftet hierfür.
- Ein Fahrbericht / Regiebericht kann auf Wunsch ausgefertigt werden. Dies muss durch den Vertragspartner vor Fahrtantritt in Auftrag gegeben werden und kostet, falls nichts anderes vereinbart, 5€. Der Fahrbericht erfolgt ohne Gewährleistung und dient nur als Anhaltspunkt für die Dauer der verschiedenen Transportabschnitte.
Lieferung
- Liefertermine sind stets unverbindlich.
Gewährleistung
- Ansprüche auf Schadensersatz aus höherer Gewalt sind ausgeschlossen
Bezahlung
- Das übliche Zahlungsziel liegt bei 14 Tagen.
- Das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel ist einzuhalten. Falls das Zahlungsziel vom Vertragspartner nicht eingehalten wird erlaubt sich GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. mit der Erstellung einer Mahnung, eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von 10€ netto.
- Mit Nichteinhaltung des Zahlungsziels (besonders bei vereinbarter Kautionszahlung vor Abtransport) behält sich GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K. das Recht vor, den Container ohne den Inhalt abzutransportieren. Ggf. vor Ort den Inhalt auszukippen.
Widerrufsbelehrung
- Ihnen steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Sie können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) vor Leistungserbringung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246a § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
GÖTSCH TRANSPORTE - Logistik- & Containerservice e.K.
Marko Götsch
Parkweg 10
89335 Ichenhausen
Mobil: 0172 / 822 1035
Büro: 08223 / 7980163
e-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
---Ende der Widerrufsbelehrung ---